Information 10 Corona-Virus |
Liebe Eltern,
ich hoffe, es geht Ihnen und Ihrer Familie gut und Sie hatten trotz der außergewöhnlichen Situation ein schönes Osterfest mit Ihren Kindern.
Wie Sie nun mittlerweile sicher in den Medien mitbekommen haben, verändert sich durch Corona der Schulbesuch stark.
Kommende Woche ist die Schule noch für alle Klassen geschlossen. In der Woche vom 27. April bis zum 30. April bleiben die Grundschulen auch noch für die Jahrgänge 1-3 geschlossen.
Am 27. April 2020 wird die Schule für die Viertklässler in Lerngruppen bis jeweils 11 Kinder beginnen. Dazu werden die Eltern der Viertklässler kommende Woche entsprechende Informationen erhalten.
Die Notbetreuung ist ab Montag, 20.04.2020 eingerichtet!
Dies gilt wie bisher für Eltern, die einer bestimmten Berufsgruppe angehören und arbeiten müssen. Zusätzlich wurde dies auch auf alleinerziehende Elternteile ausgeweitet, unabhängig von der Berufsgruppe. Bedingung ist in beiden Fällen, dass ein aktuell benötigter Einsatz vom Arbeitgeber bescheinigt wird. Ein entsprechendes Formular wird dem über die Elternbeiräte versandten Schreiben beigefügt.
Ich bitte Sie, uns als Schule bis Sonntagmittag unter
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und der Betreuung unter
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Bescheid zu geben, wenn Sie in den kommenden Wochen Notbetreuung für Ihr Kind benötigen. Die Bescheinigung bringen Sie dann bitte Anfang nächster Woche mit.
Die Vormittagsbetreuung übernimmt die Schule über Lehrkräfte, für die Anschlussbetreuung sind die Nachmittagseinrichtungen (Betreuungszentrum Paul-Maar-Schule und der Hort) verantwortlich, sofern Ihr Kind dort angemeldet ist.
Ende April wird die Kultusministerkonferenz tagen und weitere Informationen herausgeben.
Über unsere Homepage www.paul-maar-schule.eu halten wir Sie auch in Zukunft immer auf dem Laufenden.
Bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüße
Jeanette Werner
(Stand: 17.04.2020) |
Information 9 Corona-Virus |
Liebe Eltern,
der Zugang zur Notbetreuung wurde auf weitere Berufsfelder ausgeweitet:.
Hinzu kommen Personen, die hauptberuflich Beratungsdienste der psychosozialen Notfallversorgung sicherstellen. Mitarbeiterinnen von Schutzeinrichtungen für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt. Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Personen, die Beratungen in anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen durchführen. Ebenfalls Zugang zur Notbetreuung haben ab heute (10.04.2020) auch Kinder von Beschäftigten in Einrichtungen der Jugendhilfe. Dazu zählen Einrichtungen der Erziehungshilfe, aber auch Internate, Schüler- oder Auszubildendenwohnheime.
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Herzliche Grüße
J. Werner |
Information 8 Corona-Virus |
Notbetreuung in den Osterferien, in besonderen Fällen auch an Wochenenden und Feiertagen
Liebe Eltern,
aufgrund der aktuellen Situation hat das Hessische Kultusministerium beschlossen, die Notbetreuung auch auf die Osterferien und in ganz besonderen Fällen auch auf die Wochenenden und die Feiertage auszuweiten.
Wichtig ist für Sie zu wissen, dass an unserer Schule mit bestehendem Ganztagsangebot eine Betreuung bis in den Nachmittag sichergestellt ist, unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz im Betreuungszentrum der Schule hat.
Ausnahme: Kinder der städtischen Einrichtungen (Hort) wenden sich bezüglich Anmeldung zur Notbetreuung und erweiterte Notbetreuung bitte ab sofort an die Stadt Bad Homburg v.d.H.! Bitte orientieren Sie sich dafür auf der Homepage der Stadt.
Wann haben Sie als Eltern in den Osterferien Anspruch auf Notbetreuung?
Fall 1: Anspruch auf Notbetreuung in den Osterferien von Montag bis Freitag (an Werktagen)
"Einen Anspruch auf die Notbetreuung von Montag bis Freitag haben Kinder, bei denen ein Elternteil in sogenannten kritischen Infrastrukturen beschäftigt und dieser am Arbeitsplatz unabkömmlich ist. Dies gilt gleichermaßen für Alleinerziehende." (vgl. HKM)
Fall 2: Anspruch auf die erweiterte Notbetreuung auch samstags und sonntags sowie an Feiertagen
"Dieses Angebot ist beschränkt auf die Personengruppe, der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste. Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Alleinerziehend oder
- Der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der weiteren Schlüsselberufe tätig und zeitgleich im Einsatz, d.h. die Kinderbetreuung kann innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt werden.
- Die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien gemäß Antragsformular erfüllen.
Wie gehe ich bei Bedarf vor?
Bitte füllen Sie entsprechende Antragsformulare aus und senden diese an:
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und
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Beachten Sie in beiden Fällen, dass mir das Antragsformular incl. der Arbeitgeberbescheinigung vor dem Betreuungsbeginn vorliegen muss!
Wo finde ich die Formulare?
Die Formulare zur Beantragung habe ich Ihnen heute über die Elternbeiräte Ihrer Klassen per Elternpost im Anhang meines Schreibens "Elterninformation 8 Corona-Virus" zukommen lassen.
Auf der Homepage des Kultusministeriums finden Sie jeweils tagesaktuelle Informationen: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-information-zu-corona
Bei aufkommenden wichtigen Fragen erreichen Sie mich auch in den Osterferien über die Mailadresse:
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Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien, dass Sie alle gesund bleiben!
Herzliche Grüße
J. Werner (Schulleiterin)
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Durchführung Schnuppertage April / Mai für Schulanfängerkinder 2020/2021 |
Sehr geehrte Eltern,
aus gegebenem Anlass möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich Änderungen bzgl. Schnuppertage vornehmen muss:
Aufgrund der vergangenen Wochen und der damit verbundenen Schulschließung bis voraussichtlich zum 19. April 2020 können wir als Schulkollegium die geplanten zwei Schnuppertage (23. April 2020 und 07. Mai 2020) aus schulorganisatorischer Sicht nicht stattfinden lassen. Auch wenn es dazu kommen sollte, dass der Schulbetrieb nach den Osterferien wieder aufgenommen wird, müssen wir uns zuerst den Grundschulkindern widmen.
Nach derzeitigem Stand möchte ich am geplanten 3. Schulbesuchstag am 13. Mai 2020 festhalten. Dieser würde dann von 9:55 Uhr bis 12:00 Uhr stattfinden.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Liebe und Gute, bleiben Sie gesund und munter!
Herzliche Grüße
J. Werner (Schulleiterin der Paul-Maar-Schule) |
Information zu Corona-Virus |
21.03.2020
Liebe Eltern der Paul-Maar-Schule,
wieder möchte ich Sie über Veränderungen im Bereich der Notbetreuung an der Schule und im Betreuungszentrum informieren.
Geändert wurde die Grundvoraussetzung des Anspruchs auf Notbetreuung:
Ab sofort haben auch Kinder einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn nur ein Elternteil als Funktionsträger tätig ist.
Wenn Eltern die Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten, sind folgende Punkte zu beachten:
1. Eine Aufnahme kann nur erfolgen, wenn das vom Arbeitgeber unterschriebene Bescheinigungs-Formular vorgelegt wird.
2. Kinder, die Krankheitssymptome haben, dürfen nicht aufgenommen werden. Krankheitssymptome sind in diesem Fall auch Husten und Schnupfen.
3. Kinder, die im Laufe des Tages Krankheitssymptome entwickeln, müssen abgeholt werden.
Das o.g. Antragsformular erhalten Sie in der Anlage des Elterninformationsschreiben 6, das Sie heute über Ihre Elternbeiräte der Klasse erhalten haben oder noch erhalten werden.
Bleiben Sie gesund!
Beste Grüße
J. Werner (Schulleiterin) |
Angebot der UBUS-Kraft der PMS |
19. März 2020
Liebe Kinder, liebe Eltern, nun ist es soweit... Viele von uns verbringen jetzt hauptsächlich Zeit zu Hause, gemeinsam mit anderen Familienmitgliedern (Geschwister, Kinder, Eltern, …). Auf der einen Seite ist das für einen Teil vielleicht ein bisschen geschenkte Zeit, die im Alltag oft fehlt, auf der anderen Seite aber ganz sicher auch eine große Belastung der eigenen Geduld - sowohl auf Erwachsenen- als auch auf Kinderseite.
In der Schulzeit biete ich als UBUS-Kraft täglich die Kindersprechstunde an. Hier haben alle Kinder Möglichkeit, sich mit ihrem Anliegen an mich zu wenden. Dies ist in der jetzigen Situation natürlich nicht möglich, aber ich biete an, dass sich jedes Kind der Paul-Maar-Schule jederzeit selbstverständlich per Mail unter
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an mich wenden kann. Auch Eltern dürfen natürlich diese Möglichkeit nutzen.
Ich hoffe, dass wir uns bald gesund wieder sehen!
Liebe Grüße
Katharina Kellermann (UBUS-Kraft der Paul-Maar-Schule) |
Information zu Corona-Virus |
19.03.2020
Liebe Eltern der Paul-Maar-Schule,
wieder möchte ich Sie über die erneute Veränderung der Personengruppe, die Anspruch auf die Notbetreuung in der Schule und im Betreuungszentrum bzw. Hort haben, informieren.
Diese Liste wurde heute vom Ministerium für Soziales und Integration, u.a. um Personen aus den Bereichen Energie, Wasser und Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation erneut ergänzt (es finden sich noch weitere Berufsgruppen in der Liste).
Bitte sichten Sie daher regelmäßig die Liste, ob Sie Anspruch auf einen Notbetreuungsplatz haben.
Grundvoraussetzung ist, dass beide Erziehungsberechtigte der Kinder, im Fall von Alleinerziehenden die/der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben, dass Sie über Ihre Elternbeiräte der Klassen erhalten. Dort finden Sie auch das notwendige Antragsformular.
Beste Grüße
J. Werner (Schulleiterin) |
Information Umgang Corona-Virus |
18.03.2020
Liebe Eltern der Paul-Maar-Schule,
ich möchte Sie über die erneute Veränderung der "Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus" durch die Landesregierung informieren. Unter anderem wurde die Personengruppe, die Anspruch auf die Notbetreuung in der Schule und im Betreuungszentrum bzw. Hort haben, ergänzt. Die aktuelle Anlage finden Sie auf der Internetseite des Sozialministeriums.
Da sich aufgrund der Änderung die Berufsgruppen/Funktionsträger erweitert haben, haben ggf. weitere Familien der PMS einen Anspruch auf Notbetreuung Ihres Kindes. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben, das Sie über Ihre Elternbeiräte der Klassen erhalten. Dort finden Sie auch die notwendigen Anlagen.
Bei Bedarf und Nutzungswunsch der Notbetreuung bitte ich Sie, an die Verwaltungsmailadresse der Schule
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zuzusenden oder in den Briefkasten der Schule einzuwerfen.
Wichtiger Hinweis: Diese Notbetreuung darf nur genutzt werden, sofern beide Elternteile oder Alleinerziehende zu der Personengruppe der Funktionsträger gehört.
Beste Grüße, bleiben Sie gesund!
J. Werner (Schulleiterin) |
Informationen zu Corona-Virus |
15.03.2020
Liebe Eltern,
wie Ihnen bereits mitgeteilt, findet ab 16.03.2020 bis voraussichtlich 19.04.2020 kein Präsenzunterricht an der Paul-Maar-Schule statt. Auch wenn sich das Aussetzen des Präsenzunterrichts als Maßnahme auf die Eindämmung der Infektionsfälle konzentriert, so richten wir unseren Blick doch auch auf die Zukunft. Das Lernen Ihrer Kinder soll möglichst fortgesetzt werden.
Aus diesem Grund gibt es für unsere Schule folgende Regelungen: Montag, 16.03.2020: Unsere Schule wird am Montag noch einmal geöffnet sein, um den Kindern die Möglichkeit zu geben, notwendige Materialien und persönliche Gegenstände aus der Schule zu holen und sich bei Bedarf mit den Lehrkräften auszutauschen. Alle Flex-Kinder kommen bitte von 11:00 Uhr bis 11:45 Uhr in ihre Klassen. Alle Kinder des Jahrgangs 3 und 4 kommen bitte von 12:00 Uhr bis 12:45 Uhr in ihre Klassen. Dort erhalten sie von ihren Klassenlehrkräften für die 3 Wochen Arbeitspläne und das zu diesem Zeitpunkt bereits vorbereitete Material. Bitte beachten Sie, dass zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertiggestelltes Material später noch per Mailanhänge versandt wird. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass nur die Kinder in die Klasse und ins Schulgebäude kommen. Am Montag haben Sie die Möglichkeit, falls dringend erforderlich, im Rahmen der Unterrichtszeit und gegebenenfalls, in denen von Ihnen gebuchten Betreuungszeiten, eine Betreuung wahrzunehmen. Bitte teilen Sie uns bis Sonntagabend 20:00 Uhr unter folgender Email
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mit, ob Sie eine Betreuung während der regulären Unterrichtszeit und/oder darüber hinaus für die Betreuungskinder im Betreuungszentrum während der gebuchten Module benötigen.
Dienstag, 17.03.2020: Für bestimmte Schülerinnen und Schüler wird eine "Notbetreuung" in kleinen Gruppen während der regulären Unterrichtszeit sowie im Rahmen der gebuchten Modulbetreuungszeiten im Betreuungszentrum gewährleistet. Eltern von Kindern mit Hortbetreuung kann ich diesbezüglich keine Auskunft geben, da mir diese nicht vorliegt. Bitte wenden Sie sich direkt an die Kitaleitung. Die "Notbetreuung" dient ausschließlich dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Grundvoraussetzung ist, dass beide Erziehungsberechtigte der Kinder, im Fall von Alleinerziehenden der/die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen - eine detaillierte Übersicht ging Ihnen bereits per Elternmail zu:
- Beschäftigte Im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
- Beschäftigte im Bereich von Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Bitte denken Sie daran, das in der gestrigen Mail mit versandte Formular bis spätestens Sonntagabend 20:00 Uhr an die Verwaltungsmailadresse unserer Schule
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zuzusenden oder ausgefüllt in den Briefkasten der Schule einzuwerfen.
Sobald weitere Informationen vorliegen, werde ich Sie entsprechend informieren. Ich wünsche Ihnen, Ihren Familien und der ganzen Schulgemeinde eine hoffentlich gesunde Zeit.
Herzliche Grüße
J. Werner (Schulleiterin) |
Termnine zur Schulanmeldung im März 2020 |
Ausfall der Schulanmeldetermine Schulanfänger 2021/2022
Liebe Eltern der Schulanfängerkinder für das Schuljahr 2021/2022,
aufgrund der aktuellen Corona-Virus-Lage und der damit verbundenen Schulschließung ab 16.03.2020 bis voraussichtlich zum 19.04.2020 fallen die bereits vereinbarten Schulanmeldetermine ab 16.03.2020 aus.
Sobald der Schulbetrieb wieder regulär läuft, werden wir diese nachholen.
Bitte schreiben Sie an
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eine Mail mit der Angabe Ihres Namens, Ihrer Telefonnummer und der Mailadresse, über die wir Sie zwecks Vereinbarung eines neuen Termins erreichen können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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Beste Grüße
J. Werner
Schulleiterin der Paul-Maar-Schule |
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