15.03.2020
Liebe Eltern,
wie Ihnen bereits mitgeteilt, findet ab 16.03.2020 bis voraussichtlich 19.04.2020 kein Präsenzunterricht an der Paul-Maar-Schule statt. Auch wenn sich das Aussetzen des Präsenzunterrichts als Maßnahme auf die Eindämmung der Infektionsfälle konzentriert, so richten wir unseren Blick doch auch auf die Zukunft. Das Lernen Ihrer Kinder soll möglichst fortgesetzt werden.
Aus diesem Grund gibt es für unsere Schule folgende Regelungen: Montag, 16.03.2020: Unsere Schule wird am Montag noch einmal geöffnet sein, um den Kindern die Möglichkeit zu geben, notwendige Materialien und persönliche Gegenstände aus der Schule zu holen und sich bei Bedarf mit den Lehrkräften auszutauschen. Alle Flex-Kinder kommen bitte von 11:00 Uhr bis 11:45 Uhr in ihre Klassen. Alle Kinder des Jahrgangs 3 und 4 kommen bitte von 12:00 Uhr bis 12:45 Uhr in ihre Klassen. Dort erhalten sie von ihren Klassenlehrkräften für die 3 Wochen Arbeitspläne und das zu diesem Zeitpunkt bereits vorbereitete Material. Bitte beachten Sie, dass zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertiggestelltes Material später noch per Mailanhänge versandt wird. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass nur die Kinder in die Klasse und ins Schulgebäude kommen. Am Montag haben Sie die Möglichkeit, falls dringend erforderlich, im Rahmen der Unterrichtszeit und gegebenenfalls, in denen von Ihnen gebuchten Betreuungszeiten, eine Betreuung wahrzunehmen. Bitte teilen Sie uns bis Sonntagabend 20:00 Uhr unter folgender Email
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mit, ob Sie eine Betreuung während der regulären Unterrichtszeit und/oder darüber hinaus für die Betreuungskinder im Betreuungszentrum während der gebuchten Module benötigen.
Dienstag, 17.03.2020: Für bestimmte Schülerinnen und Schüler wird eine "Notbetreuung" in kleinen Gruppen während der regulären Unterrichtszeit sowie im Rahmen der gebuchten Modulbetreuungszeiten im Betreuungszentrum gewährleistet. Eltern von Kindern mit Hortbetreuung kann ich diesbezüglich keine Auskunft geben, da mir diese nicht vorliegt. Bitte wenden Sie sich direkt an die Kitaleitung. Die "Notbetreuung" dient ausschließlich dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Grundvoraussetzung ist, dass beide Erziehungsberechtigte der Kinder, im Fall von Alleinerziehenden der/die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen - eine detaillierte Übersicht ging Ihnen bereits per Elternmail zu:
- Beschäftigte Im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
- Beschäftigte im Bereich von Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Bitte denken Sie daran, das in der gestrigen Mail mit versandte Formular bis spätestens Sonntagabend 20:00 Uhr an die Verwaltungsmailadresse unserer Schule
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zuzusenden oder ausgefüllt in den Briefkasten der Schule einzuwerfen.
Sobald weitere Informationen vorliegen, werde ich Sie entsprechend informieren. Ich wünsche Ihnen, Ihren Familien und der ganzen Schulgemeinde eine hoffentlich gesunde Zeit.
Herzliche Grüße
J. Werner (Schulleiterin)
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